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Im Schadensfall übernehmen wir die Hälfte Ihrer Selbstbeteiligung, wenn die Reparatur in einem unserer Betriebe erfolgt.
Unser Versicherungsservice schließt auch einen Glasbruchschaden ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern - wir übernehmen das alles für Sie. Kann der Glasbruch repariert werden, ohne dass die Scheibe ausgetauscht werden muss, sparen Sie sogar die gesamte Selbstbeteiligung.
Ganz gleich, ob Ihnen Ihre Versicherung im Schadensfall Leihwagenkosten erstattet oder nicht - Sie bekommen von uns im Schadensfall immer ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur, wenn diese in einem unserer Betriebe erfolgt.
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